Anmeldung möglich
Sommerfreizeit 2026

Es geht los in:
Hinweise zur Online Anmeldung:
1. Das Absenden der Anmeldung ist erst nach Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich
2. Die Anmeldung ist verbindlich gültig, wenn:
- Der Abschnitt der Papier-Anmeldung unterschrieben eingereicht wurde
Entweder persönlich im CVJM Heckinghausen (Heckinghauser Straße 222a) oder eingescannt per Mail an folgende Adresse (julia.eigen@ev-heck.de )
- Die Anzahlung in Höhe von 50€ getätigt wurde
- Gesamtverband Wuppertal, Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE72 3305 0000 0000 2946 37
BIC: WUPSDE33XXX (Stadtsparkasse Wuppertal)
Verwendungszweck: : "Werk 1100/Sommerfreizeit + Name des TN"
(nicht vergessen: Stichwort, Name und Adresse auf jeder Überweisung angeben!)
- Gesamtverband Wuppertal, Stadtsparkasse Wuppertal
3. Bitte prüfen Sie nach dem Absenden der Anmeldung Ihren Spam Ordner Ihres Email-Programmes
Verantwortliche
Julia Eigen
0174 7852840
Veranstalter
Vereinigte Ev. Kirchengemeinde Heckinghausen
Kirchplatz 1,
42103 Wuppertal,
Tel.: 0202 / 97440-0,
Fax: 0202 / 97440-999
Kleingedrucktes
Liebe/r Freizeitteilnehmer/in,
die Freizeit, die wir als evangelische Kirche und CVJM mit diesem Prospekt anbieten, wird von uns bewusst anders gestaltet
als Reisen vieler kommerzieller Veranstalter. Bei unserem Angebot stehen das gemeinsame Gestalten der Freizeit, das
Miteinander umgehen und gemeinsam Spaß haben im Mittelpunkt. Dazu gehören die Teilnahme an gemeinsamen
Programmen und die Einhaltung entsprechender Regeln. Wir behalten uns vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich daran
wiederholt nicht halten nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Auch bei dieser Freizeit geht es nicht ohne rechtliche Grundlagen ab - für Sie als Teilnehmende ebenso wie für uns als
Veranstalter. Deshalb sind diese Reisebedingungen wichtig und gehören zum Teilnehmervertrag, der zwischen Teilnehmenden
und uns mit der Anmeldung bzw. Anmeldebestätigung zustande kommt.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen im
Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibung und des Preises unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mit unserem Formular. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch uns
zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro Reiseteilnehmer zu
leisten. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist beim FV ein, so ist der FV nach vorheriger Mahnung mit
Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen.
Der Reisepreis ist vorbehaltlich öffentlicher und landeskirchlicher Zuschüsse festgesetzt. Preisliche Änderungen, durch
unvorhergesehene Preiserhöhungen oder durch Ausbleiben von Zuschüssen, gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen.
3. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen im Freizeitprospekt und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der
Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei Fremdleistungen, die wir im Rahmen einer Freizeit vermitteln, haften wir
nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reisebeschreibung auf die Vermittlung dieser
Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern
nicht erreicht ist.
Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Freizeit nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem FV zu erklären.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug
des Wertes unserer ersparten Aufwendungen verlangen.
Im Falle des Rücktritts werden pauschale Entschädigungen fällig, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom
Reisepreis berechnet:
bis zu 15 Wochen vor Abreise 20%
bis zu 4 Wochen vor Abreise 60%
weniger als 4 Wochen vor Abreise 80%
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die
Pauschale. Falls ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, erheben wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €.
6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe,
Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft
unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie
selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes
Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollte Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden
Sie sich bitte direkt an die Vereinigte Evangelische Kirchengemeinde Heckinghausen, Kirchplatz 1, 42103 Wuppertal, Tel.
0202/97440-0, Fax: 0202/97440-999. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen
Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Beschaffung der notwendigen und ausreichend gültigen Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten
können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Bei Auslandsfahrten ist
der gültige Personalausweis, der auch auf der Fahrt mitgeführt werden muss, erforderlich.
8. Versicherungen
Sie sind selbst für den Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung, insbesondere bei Auslandsreisen, verantwortlich.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen; ebenfalls ggf. eine Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
8. Foto- und Videomaterial
Die Freizeitteilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Videomaterial, das
während der Freizeit sowie während Vor- und Nachtreffen entsteht, für Veröffentlichungen des CVJM Heckinghausen e.V. und
der Ev. Kirchengemeinde Heckinghausen genutzt werden darf. Es wird stets darauf geachtet, dass dabei niemand unvorteilhaft
abgebildet ist.
Freizeitveranstalter:
Vereinigte Ev. Kirchengemeinde Heckinghausen
Kirchplatz 1,
42103 Wuppertal,
Tel.: 0202 / 97440-0,
Fax: 0202 / 97440-999
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände übernehmen.