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Änderung der Satzung

Änderung der Satzung - wir gehen es an!

 

Vieles ist im letzten halben Jahr ausgefallen oder musste verschoben werden – so auch unsere Jahreshauptversammlung im März. Für manches war endlich genügend Zeit: wir freuen uns, die Änderung der Satzung nun thematisieren zu können.

 

Am 5. Oktober findet die Jahreshauptversammlung als außerordentliche Mitgliederversammlung statt. In dieser Sitzung stellen wir die Änderungen vor, diskutieren die Vorschläge und beschließen die neue Satzung (abhängig von der Anzahl der stimmberechtigten MItglieder).

 

Änderung der Satzung - warum?

Grundsätzlich ist unsere Satzung weiterhin inhaltlich und formal korrekt. Viele Inhalte und Formulierungen werden auch in die neue Satzung übernommen. Gleichzeitig haben sich insb. Gesetze im Steuerrecht und der Abgabenordung verändert - wir passen einige Formulierungen an, um hier auf dem aktuellen Stand zu sein.

In den letzten Jahren sind uns zusätzlich drei Aspekte wichtig geworden, die eine Änderung der Satzung erforderlich machen:

  1. Senkung der Altersgrenze für die Wahl in den Vorstand: Wir möchten die Altersgrenze zur Wahl in den Vorstand von 17 auf 16 Jahre senken. So können mehr jüngere Menschen Verantwortung übernehmen. 16 Jahre wird auch in anderen CVJM empfohlen.
  2. Einladung zur Jahreshauptversammlung in "Textform": d.h. wir können ein wenig Porto und Papier sparen und diejenigen, die wollen, auch per Mail zur Jahreshauptversammlung einladen
  3. Trennung der gleichzeitigen Wahl von ersten und zweitem Vorsitzenden: bisher stehen beide Posten immer im gleichen Jahr zur Wahl. Darin liegt ein gewisses Risiko, denn für die rechtliche Vertretung ist immer eine/r der beiden Vorsitzenden erforderlich. Dies wollen wir trennen und beide Posten abwechselnd wählen.
    Übrigens: die Mustersatzung des CVJM Westund empfiehlt eine Amtszeit von zwei Jahren (unsere bisherige Satzung: drei Jahre). Wir übernehmen die zwei Jahre.

 

Vorschlag zur neuen Satzung - alle Texte als pdf-Datei: