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Eine neue Satzung für den CVJM

In einer Zeit, wo wir uns mit vielen neuen Regeln auseinandersetzen, hat der CVJM seine grundlegenden Regelungen – die Satzung – überarbeitet. In den letzten Jahren sind ein paar Themen aufgekommen, bei denen wir gemerkt haben, dass unsere Satzung an der einen oder anderen Stelle „in die Jahre gekommen“ ist. Diese haben wir nun gebündelt bearbeitet, weil eine Satzungsänderung doch mit einigem Aufwand verbunden ist.

 

Die Satzung regelt grundlegende Rahmenbedingungen für uns als Verein: vom Sinn und Zweck unserer Arbeit bis hin zur Organisation und Entscheidungsbefugnissen. Darüber hinaus ist die Satzung wesentlich für die Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt – so dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an den CVJM steuerlich absetzbar sind.

 

Die gesetzlich und steuerrechtlich relevanten Paragrafen waren in unser bisherigen Satzung noch gültig – wir haben diese übernommen bzw. nur da, wo sich Regelungen inzwischen weiterentwickelt haben, aktualisiert.

 

Im Mittelpunkt der Veränderungen standen drei Aspekte:

 

Unser Hauptanliegen war die Senkung des Mindestalters für Vorstandsmitglieder von 17 auf 16 Jahre. „Ein Jahr früher“ hört sich vielleicht nicht viel, ist aber in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Mitarbeitenden eine ganze Menge. Und es ist uns wichtig, jungen Menschen mit Begabung für die Arbeit im Vorstand, diese Mitarbeit auch zu ermöglichen. Wir sind damit „nichts Besonderes“ in der CVJM-Welt, sondern 16 Jahre ist das allgemein empfohlene Mindestalter.

 

Ein zweites Anliegen war die Änderung des Wahlturnus der Vorstandsmitglieder: Statt für 3 wird man jetzt für 2 Jahre gewählt – auch hier zeigt die Erfahrung anderer Vereine, dass dies hilft, um neue und jüngere Menschen für den Vorstand zu gewinnen. In diesem Zusammenhang haben wir auch geregelt, dass die Posten des ersten Vorsitzenden und des Stellvertreters jeweils versetzt gewählt werden.

 

Zuletzt haben wir die Möglichkeit geschaffen, offizielle Schreiben auch per Mail zu verschicken. Einige Mitglieder hatten bereits nach dieser Möglichkeit gefragt und wir können so ein wenig Portokosten sparen.

 

Im Prozess haben wir gemerkt: auch wenn wir nicht monatlich in unsere Satzung schauen, sie ist mehr als ein „notwendiges Übel“. Es ist nicht nur einfach wichtig, dass wir sie haben, sondern es ist auch richtig, dass wir sie haben. Auf der rechtlichen Seite ist sie eine zentrale Stütze für unsere Arbeit und wir freuen uns, dieser Stütze wieder ein gutes Stück „fest“ gemacht zu haben.

 

Wenn alle Zustimmungen erfolgt sind, veröffentlichen wir die Satzung auch hier auf unserer Homepage.